AGB

Allgemeine Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ChildsPlay GmbH

Nachstehende Bedingungen bilden einen wesentlichen Bestandteil bei allen unseren Angeboten und Aufträgen. Diese werden durch die Bestellung des Käufers anerkannt. Abänderungen oder anders lautende Einkaufsbedingungen gelten nur, wenn sie schriftlich von uns bestätigt wurden.

Angebot:

Unsere Angebote sind freibleibend bis zur Bestätigung des Verkäufers. Mündliche oder telefonische Absprachen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

Preise:

Sämtliche Preise verstehen sich rein netto, zuzüglich der zum Berechnungszeitpunkt gültigen Umsatzsteuer ab Neuhäusel. Standardverpackung ist kostenlos. Teppichvlies wird i.d.R. geliefert und eingebaut. Berechnet wird nach Fertigstellung die belegte Fläche nach Aufmaß. Weicht die tatsächlich verlegte Fläche um mehr als 10% von der Fläche nach Auftragsbestätigung ab, hat ChildsPlay das Recht der Nachkalkulation. Flächen von 25m² oder kleiner werden grundsätzlich pauschal abgerechnet. Eine Verkleinerung der Fläche führt nicht zu einer Minderung des Preises.

Lieferung / Montage:

Alle Angaben über Lieferzeit sowie Montagetermine sind für uns unverbindlich, wenngleich wir alles tun um sie einzuhalten. Die Lieferfristen / Montagetermine verschieben sich entsprechend bei unvorhergesehenen Ereignissen, die wir nicht zu vertreten haben. Verzögert sich die Lieferung länger als 8 Wochen, so ist der Kunde berechtigt, nach ergebnisloser Nachfrist von 2 Wochen vom Vertrag zurückzutreten. Er erhält in einem solchen Fall eine evtl. Anzahlung zinslos zurück. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, stehen ihm nicht zu.

Gewährleistung und Haftung:

Offene Mängel, die beim Empfang der Sendung nicht sofort festgestellt werden können, müssen innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware an uns schriftlich gemeldet werden. Unsere Produkthaftung erstreckt sich auf eine einwandfreie und haltbare Konstruktion. Weitere Haftung gilt für Schäden und Fehler an den von uns gelieferten Bestandteilen und Gegenständen. Ersatzansprüche bleiben jedoch auf einzelne schadhafte Teile beschränkt. Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen als dem Produkthaftungsgesetz abgeleitet werden könnten, werden ausgeschlossen. Unsachgemäße Behandlung bzw. fehlerhafte Eigenmontage entbinden uns von der Gewährleistungspflicht.  Die vertraglichen Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten wenn sich eine Mängelrüge in einem unwesentlichen Umfang als berechtigt erwiesen hat. Auch bei berechtigter Mängelrüge darf der Käufer nur den Teil der Kaufsumme einbehalten, der dem Streitwert entspricht.

Zahlung:

Ist ausdrücklich nichts anderes vereinbart, wird die Zahlung innerhalb von 21 Tagen netto, gerechnet ab Rechnungsdatum, fällig. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem jeweils geltenden Bundesbankdiskontsatz per Jahr zu berechnen.

Garantie:

Auf die von uns gelieferten Produkte gewähren wir eine Garantie von mindestens 2 Jahren hinsichtlich Funktion und Haltbarkeit. Mutwillige Zerstörung, höhere Gewalt oder normaler Verschleiß wird ausgenommen. Ersatzansprüche sind auf die einzelnen schadhaften Teile beschränkt und beinhalten keine Arbeitszeit. Die Garantie erstreckt sich auch nicht auf Folgeschäden.

Handelsübliche Abweichungen hinsichtlich Form, Farbe, Abmessungen und sonstigen technischen Einzelheiten gegenüber Abbildungen, Verkaufsmustern und sonstigen Proben bzw. vorangegangenen Lieferungen sind keine Mängel und geben / gewähren keine Gewährleistungsrechte. Leistungen von uns aus Kulanz begründen weder einen Rechtsanspruch des Kunden noch ein Anerkenntnis von uns.

Eigentumsvorbehalt:

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus den Geschäftsbedingungen unser Eigentum. Wird die Ware vor der Bezahlung weiterverkauft, so tritt der Käufer schon jetzt die Kaufpreisforderung in Höhe der Forderung an uns ab. Verpfändung oder Sicherungsübereignung an Dritte ist unzulässig. Im Falle der Weiter-veräußerung ist der Erwerber vom bestehenden Eigentumsvorbehalt in Kenntnis zu setzen und hat die Weiterveräußerung mit der Maßgabe zu erfolgen, daß der zu unseren Gunsten bestehende Eigentumsvorbehalt auch gegenüber dem neuen Erwerber bestehen bleibt.

Von einem abgeschlossenen aber noch nicht ausgeführten Vertrag dürfen wir zurücktreten, sofern unbefriedigende Auskünfte Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden ergeben.

Sollten eine oder mehrere dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt das nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbedingungen. In diesem Fall müssen die ungültigen Klauseln durch neue rechtlich haltbare und wirtschaftlich analoge Vereinbarungen ersetzt werden.

Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Koblenz

Stand August 2019